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Die effiziente Zusammenarbeit der Rechtsanwälte

Samstag 17. September 2016 von admin

Es gibt heute so einige Konstellationen, bei denen die Hilfe eines Fachanwalts nicht ausreicht. An dieser Stelle ist es gut, dass es immer mehr Kanzleien gibt, in denen vom Rechtsanwalt für Adoptionsrecht über den Rechtsanwalt Verkehrsrecht bis hin zum Strafrechtler alle möglichen Rechtsgebiete vertreten sind. Ein Beispiel für die Notwendigkeit mehrerer Anwälte sind die Verkehrsunfälle. Dort können schnell Sachverhalte auftreten, für denen Klärung man einen Fachanwalt Verkehrsrecht, einen Anwalt Strafrecht und womöglich noch einen Anwalt Versicherungsrecht benötigt.

Auch zwischen den verschiedenen Kanzleien gibt es nicht an jeder Stelle Konkurrenz. Das liegt schlicht daran, dass nicht jeder Fachanwalt Familienrecht und jeder Rechtsanwalt Verkehrsrecht an jedem Gericht der Bundesrepublik eine Zulassung besitzt. Sie ist meistens regionaler Natur, so dass man sich bei der Rechtshängigkeit eines Verfahrens in einem anderen Bundesland häufig noch an einem weiteren Fachanwalt Verkehrsrecht oder Rechtsanwalt Adoptionsrecht wenden muss.

Der Anwalt am eigenen Wohnort wird dann zum so genannten Korrespondenzanwalt, der die notwendigen Gespräche mit den Mandanten führt, während einen der auswärtige Anwalt bei der Verhandlung vertritt. Für außergerichtliche Vergleiche ist diese Vorgehensweise nicht notwendig, denn dabei kann der Fachanwalt für Familienrecht oder der Fachanwalt für Verkehrsrecht am eigenen Wohnort die Bedingungen auch dann aushandeln, wenn die andere Partei im Zuständigkeitsbereich eines Gerichtes ansässig ist, für das der Anwalt keine Zulassung besitzt.

Praktisch für den Mandanten ist, dass sich heute sowohl der Fachanwalt für Familienrecht als auch der Rechtsanwalt Verkehrsrecht über eine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen lässt, sofern diese nach der Schadensmeldung eine Deckungszusage gegeben hat. Ansonsten stünden auch noch die Beratungs- und Prozesskostenhilfe für hilfsbedürftige Menschen mit geringem Einkommen zur Verfügung.

Author admin

Dieser Beitrag wurde erstellt am Samstag 17. September 2016 um 18:44 und abgelegt unter Recht. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Kommentare und Pings sind derzeit nicht erlaubt.

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